Retardant Aufbereitungsplatz
- Jo Langen
- 2. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Handreichung Anforderungen an einen Retardant Aufbereitungsplatz. Dieses Dokument soll euch eine kleine Hilfestellung geben, da wir alle bei Retardant erst noch Erfahrungen sammeln müssen. Es ist ein grober Hinweis bitte beachtet die Spezialitäten aus den Sicherheitsdatenblättern. Bitte überlegen Sie zuerst wie das Mittel eingesetzt werden soll, hiervon hängt der Standort der Zumischung und der Platzbedarf ab. Ebenso sollte der Standort so gewählt werden, daß er bei Winddrehung nicht in Gefahr gerät. Ausbringung und Betankung nur über TLF / LF
gute Anfahrt- und Abfahrtmöglichkeit
genügend Bewegungsfläche ca 20 x 50m
Raumordnung z.B Einbahnstraßen Regelung vorbereiten
stabile Wasserversorgung welche andere Löscharbeiten nicht beeinträchtigt
LFZ mit Pumpenleistung von 1000 Ltr. die Minute bei 7 bar
Schlauchmaterial B und C
Absperrorgan am Schlauchende der Füllleitung
Gabelstapler / Telelader zum Entladen der IBC ( ca 1,5 Tonnen )
Bitte bedenkt, daß bei längerem Betrieb die Flächen durchnässen (Tanküberlauf, Ab- und Ankuppeln von Schläuchen )
Zumischer 400 Ltr und 800 Ltr / Min bis 20% , Bild JOLA-Rent
Bei gemischter Ausbringung LFZ und LF/TLF zusätzlich
Faltbecken mit ausreichender Tiefe ( min 1,5m besser 2m für Bambi Bucket )
alternativ Abrollcontainer mit entsprechender Höhe OHNE Querverstrebungen, Seile oder Haken an den Innenseiten, diese müssen absolut glatt sein, damit sich das Bamby Bucket nicht verhaken kann. Natürlich auch dicht und mit Füllleitung !!
Abstand zur Zumischung min 50-100 m - Freie Fläche ohne Zelte, Sonnenschirme etc. ( Downwash / Sidewash )
freier Anflug und Abflug keine Hindernisse Stromleitungen, Telefonleitungen, Bäume- Abstand zur Brandfläche so weit wie nötig so nah wie möglich denn kurze Rotationszeiten sind entscheidend für den Einsatzerfolg
Bild : Martin Gasser BF Bozen Nach dem Einsatz
alles ordentlich Spülen und reinigen mit klarem Wasser, auch die Tanks der Löschfahrzeuge, Schläuche, Armaturen und Zumischer.
Auch wenn der Farbstoff nur Lebensmittelfarbe ist schadet es nicht das Klärwerk zu informieren, um einen Folgeeinsatz wegen Verfärbung zu vermeiden.
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